Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 06.09.2007 - 10 W 34/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Höferecht: Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Hofübergabevertrag; Antrag auf Feststellung eines "Wohn- und Beköstigungsrechts" und dessen Wegfall bei Zahlung der vereinbarten Abfindung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 HöfeO; § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Anwendbarkeit der für erbrechtliche Ansprüche geltenden dreißigjährigen Verjährungsfrist auf Ansprüche aus Vereinbarungen nach § 17 Höfeordnung (HöfeO); Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung eines Wohnrechts und Beköstigungsrechts bei möglichem Vorrang eines ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der für erbrechtliche Ansprüche geltenden dreißigjährigen Verjährungsfrist auf Ansprüche aus Vereinbarungen nach § 17 Höfeordnung (HöfeO); Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung eines Wohnrechts und Beköstigungsrechts bei möglichem Vorrang eines ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HöfeO § 17; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2
Zulässigkeit des Feststellungsantrages eines "Wohn- und Beköstigungsrechts" - Anspruchsverjährung aus Vereinbarungen nach § 17 HöfeO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Meppen, 10.07.2007 - 28 Lw 78/07
- OLG Oldenburg, 06.09.2007 - 10 W 34/07
- BGH, 14.02.2008 - BLw 21/07